Das Reglement

Die nachfolgend aufgelisteten Punkte des Reglements sind für den 

LICHTENSTEIN-TRAIL gültig.

Mit der Anmeldung und dem Einverständnis des Haftungsausschlusses erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an.

  1. 1. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
  • Der Lichtenstein-Trail ist ein Lauf im Gelände und führt über unbefestigte Wege der Schwäbischen Alb.
  • Jeder Teilnehmer muss grundsätzlich über eine allgemeine Erfahrung im Laufen im Gelände besitzen.
  • Jeder Teilnehmer muss sich der Länge der Strecke und der körperlichen Herausforderung bewusst sein und dafür vorbereitet sein.
  • Jeder Teilnehmer muss über Trittsicherheit auf technisch anspruchsvollen Wegen und Steigen verfügen.
  • Jeder Teilnehmer muss über ein gut ausgeprägtes Orientierungsvermögen im Gelände auch bei schlechten Wetter- und Sichtverhältnissen verfügen. Dazu zählt auch die Orientierung anhand topographischer Karten und Streckeninformationen.
  • Jeder Teilnehmer muss über das Verhalten bei Notfällen im anspruchsvollen Gelände informiert sein.
  • Jeder Teilnehmer erkennt die noch vor dem Rennen festgelegten und bekannt gegebenen Cut-Off Zeiten an.
  • Teilnahmeberechtigt beim Halbmarathon sind alle Personen, die zu Veranstaltungsbeginn das 18. Lebensjahr vollendet haben und somit volljährig sind. Für den 11 km Schlössle Trail sind alle Personen teilnahmeberechtigt, die im Veranstaltungsjahr das 16. Lebensjahr vollenden. 
  • Diese erforderlichen Vorerfahrungen und Kenntnisse können von uns als Veranstalter nicht überprüft werden. Dabei sind die vom Veranstalter aufgelisteten Punkte für eben diese Erfahrungen und Kenntnisse nicht abschließend, sondern gelten vielmehr als Beispiele und allgemeine Erfahrungswerte.

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  1. 2. STRECKE
  • Es werden zwei Strecken angeboten:
  • Lichtenstein Schlössle-Trail über 11 km mit 500 hm
  • Lichtenstein Halbmarathon über 22 km und 900 hm

 

  1. 3. WERTUNGSKATEGORIEN & SIEGEREHRUNG

Folgende Wertungskategorien sind ausgeschrieben für beide Strecken:

  • Die ersten 3 Platzierten der Overall Gesamtwertung (Men/Woman)
    • Men/Women (Alter: bis 39)
    • Master Men/Master Women (Alter: 40 bis 49)
    • Senior Master Men/Senior Master Women (Alter: ab 50)
    • U18 männlich/weiblich beim Schlössle-Trail 

Gültig für die Wertungskategorien ist der Jahrgang.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor eine Wertungskategorie erst dann aufzunehmen, wenn in der Kategorie mindestens 10 Teilnehmer starten.

Die Siegerehrungen für alle Wettbewerbe findet vor der Lichtenstein-Halle statt.

  • Schlössle-Trail Siegerehrung um 12:30
  • Halbmarathon Siegerehrung um 13:00

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      1. 4. BEKLEIDUNG/AUSRÜSTUNG

Wir empfehlen für die Teilnahme an den Wettbewerben des Lichtenstein-Trails folgende Ausrüstung:

      • Trailrunning-Schuhe mit Profilsohle. Keine Straßenlaufschuhe, denn es kann bei entsprechender Witterung glitschig und matschig sein.
      • Funktionelle Bekleidung, Wind-/Regenjacke bei entsprechender Witterung
      • Rucksack oder andere Verstaumöglichkeit für die Ausrüstung
      • Wasserbehälter mit mindestens 0,5 Liter für den Halbmarathon
      • Notfallausrüstung (Erste-Hilfe-Set, Rettungsdecke)

Bei entsprechender Witterung behält sich der Rennleiter vor, oben aufgeführte Ausrüstungsgegenstände verpflichtend mit zu führen.

Wichtiger Hinweis: an der Verpflegungsstelle werden keine Trinkbecher ausgegeben! Jeder Teilnehmer muss ein geeignetes Trinkgefäß (Becher, Faltbecher o.ä.) selbst mitführen. 

      1. 5. STARTNUMMER

Jeder Teilnehmer bekommt bei der Startnummernausgabe durch Vorlage des Personalausweises seine Startnummer. Die Startnummer ist persönlich und nicht übertragbar, Verstöße führen zur Disqualifikation.

Die Startnummer muss während des gesamten Rennens jederzeit gut sichtbar am Körper getragen werden und darf nicht durch Kleidungsstücke verdeckt werden. 

AUSGABE DER STARTNUMMERN:

Samstag, 11. Mai 2024 ab 07:30 – 9:15 Uhr am Start/Ziel, Rathausplatz/Lichtensteinhalle 72805 Lichtenstein-Unterhausen. 

NACHMELDUNGEN:

Die Möglichkeit der Nachmeldung vor Ort ist aktuell nicht geplant. Sollte es hierzu Änderungen geben, wird dies veröffentlicht.

      1. 6. ZEITNAHME

Die Zeitnahme erfolgt mittels Transponder-Chip der Zeitmessfirma Abavent. Der Chip ist auf der Rückseite der Startnummer befestigt und darf nicht entfernt werden! Er misst elektronisch die individuelle Zeit eines jeden Teilnehmers. Sollte der Chip verloren gehen oder nicht mehr funktionieren, bitten wir um umgehende Meldung an den Kontrollstellen und beim Rennleiter. 

Es können keine eigenen Zeitmess-Chips verwendet werden.

      1. 7. NATURSCHUTZ

Der Lichtenstein Trail führt durch Naturschutzgebiete und Natura2000 Gebiete. 

Auf der gesamten Streckenführung besteht absolute Wegepflicht. Das Wegwerfen von Abfall jeder Art außerhalb der Müllbehälter an den Verpflegungsstellen sowie das vorsätzliche Beschädigen der Natur führt zur Disqualifikation. 

      1. 8. BRIEFINGS/START

Ein kurzes Briefing zu den Wettkämpfen findet unmittelbar vor den Rennen, jeweils ca. 15 Minuten vor dem Start statt.

      1. 9. MARKIERUNG DER STRECKE

Die Strecken sind mit Kreidespray und Schildern mit Richtungspfeil gut sichtbar markiert. An besonders schwierigen Stellen wird zusätzlich mit Absperrband und Trassierband markiert sowie Markierungsfähnchen am Boden. 

      1. 10. VERPFLEGUNGSSTELLEN
      • für Halbmarathon ca. km 12 am Sportgelände des TSV Oberhausen 

Hinweis: keine Verpflegungsstelle auf dem Schlössle-Trail.

      1. 11. ZEITLIMITS

Lichtenstein-Trail Halbmarathon: 

Cut-Off:  VP Sportplatz Oberhausen 12:00 Uhr(ca. km 12) – bei nicht Erreichen der Cut-Off Zeit, erreicht der ausscheidende Teilnehmer den Zielbereich fußläufig in 1,5 km

Zielschluss ist um 14:00 Uhr

      1. 12. ZIEL

Im Ziel erfolgt die offizielle Wertung des Rennens. Die Teilnehmer werden nach der Rangfolge des Eintreffens im Ziel gescannt und elektronisch erfasst. Danach ergibt sich die offizielle Rangliste des Rennens.

Das Zeitlimit im Ziel ist um 14:00 Uhr. Wird das Zeitlimit im Ziel nicht erreicht, werden die betreffenden Teilnehmer aus der Wertung genommen.

      1. 13. AUSSCHEIDEN AUS DEM RENNEN

Teilnehmer, die sich, aus welchem Grund auch immer (z.B. Erschöpfung, Verletzung usw.), entschließen, aus dem Rennen auszuscheiden, müssen sich unverzüglich beim Veranstalter melden –> Notfall-Kontaktnummer: +49 163 976 1954  –  diese Nummer ist auch auf der Startnummer aufgedruckt!

Für Teilnehmer, die sich nicht melden, wird der Veranstalter eine Suchaktion (unter Umständen mit Einsatz von Bergrettungskräften und Hubschrauber) auf Kosten des Teilnehmers einleiten.

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer zu disqualifizieren, z. B. wegen:

      • Nichteinhalten der Regeln
      • Nichtbeachten der Anweisungen des verantwortlichen Rennleiters und Streckenchefs, Rettungskräfte, der Verantwortlichen an den Kontrollstellen sowie der offiziellen Schlussläufer
      • Nichtbeachten der Straßenverkehrsordnung
      • Umweltverschmutzung
      • Verlassen der Strecke
      • Grober Unsportlichkeit
      • Nicht Passierens einer Kontrollstelle
      • Unterlassener Hilfeleistung
      • Gesundheitlicher Probleme eines Teilnehmers
      • Doping

 

      1. 14. NOTFALLVERSORGUNG

Über die Strecke verteilt sind Rettungskräfte im Einsatz, die bei entsprechendem Bedarf von örtlichen (Berg-) Rettungskräften gestellt werden. Über diese erhalten die Teilnehmer in Notfällen und medizinisch relevanten Fragen schnellstmöglich ärztliche Hilfe u.o. Beratung.

      1. 15. FREMDE HILFE

Kein Teilnehmer darf Hilfe von Dritten (Zuschauer, Betreuer, andere Teilnehmer) – mit Ausnahme bei Stürzen, Verletzungen und anderen Notsituationen – während des Rennens in Anspruch nehmen. Ausgenommen hiervon sind nur das Reichen von Verpflegung und Getränken an den Verpflegungsstellen sowie die medizinische Hilfe.

      1. 16. KÜNDIGUNG ZWISCHEN TEILNEHMER UND VERANSTALTER

Der Veranstalter behält sich jedem einzelnen Teilnehmer gegenüber bis zum offiziellen Schluss der Veranstaltung ein vertragliches Kündigungsrecht in der Form eines Rücktrittsrechtes nach §§ 324, 241 Abs.2 BGB vor. Die Abwicklung erfolgt dann nach § 346 BGB.

      1. 17. BILD-, FILM- UND TONRECHTE

Während der Veranstaltung und des Rahmenprogramms werden Bild- und Filmmaterial erstellt. Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass das Bild- und Filmmaterial zu Informations-, Werbe- und Marketingzwecken uneingeschränkt genutzt werden darf. Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf Vergütung durch die Bild- oder Filmaufnahmen.

      1. 18. HAFTUNG

Mit der Abgabe der Nennung erklärt sich jeder Teilnehmer mit dem Reglement einverstanden.

Der Start erfolgt auf eigenes Risiko. Insbesondere ist jeder Teilnehmer für seine körperliche Tauglichkeit verantwortlich. Der Teilnehmer erklärt mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen eines derartigen Ausdauerwettkampfs entspricht. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei medizinischen Bedenken am Start zu hindern bzw. jederzeit aus dem Rennen zu nehmen!

Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter oder den vom Veranstalter mit der Durchführung beauftragten Dritten gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.

Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer, z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht eventuell entstandene Kosten vom Teilnehmer einzuziehen.

Ferner unterliegen alle Teilnehmer den Bestimmungen der StVO.

Für Diebstähle oder andere Schadensfälle wird keine Haftung übernommen.

Etwaige Änderungen dieses Reglements behält sich die Renn- und Organisationsleitung immer vor!

Der Veranstalter bittet um Fairness, Hilfe untereinander, Umweltbewusstsein und Nachsicht gegenüber Umstände die wir als Veranstalter nicht absehen können.

      1. 19. DATENSCHUTZ

Mit der Anmeldung zur Teilnahme an dieser Veranstaltung willigt der Teilnehmer in die Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch den Veranstalter, für die Zahlungsabwicklung und Organisation der Veranstaltung, die Veröffentlichung und Verbreitung der Ergebnisse ein.

 

Etwaige Änderungen dieses Reglements behält sich die Renn- und Organisationsleitung immer vor!