Die nachfolgend aufgelisteten Punkte des Reglements sind für den
LICHTENSTEIN-TRAIL gültig.
Mit der Anmeldung und dem Einverständnis des Haftungsausschlusses erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an.
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Folgende Wertungskategorien sind ausgeschrieben für beide Strecken:
Gültig für die Wertungskategorien ist der Jahrgang.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor eine Wertungskategorie erst dann aufzunehmen, wenn in der Kategorie mindestens 10 Teilnehmer starten.
Die drei Gruppen mit den meisten Teilnehmern (Startern) in Summe auf beiden Distanzen erhalten je einen Preis. Die Zählung für eine Gruppe/Verein erfolgt über den bei der Anmeldung angegebenen Vereins-/Teamnamen. Eine exakte Schreibweise ist obligatorisch, um eine korrekte Zählung zu gewährleisten.
Die Siegerehrungen für alle Wettbewerbe findet vor der Lichtenstein-Halle statt.
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Wir empfehlen für die Teilnahme an den Wettbewerben des Lichtenstein-Trails folgende Ausrüstung:
Bei entsprechender Witterung behält sich der Rennleiter vor, oben aufgeführte Ausrüstungsgegenstände verpflichtend mit zu führen.
Wichtiger Hinweis: an der Verpflegungsstelle werden keine Trinkbecher ausgegeben! Jeder Teilnehmer muss ein geeignetes Trinkgefäß (Becher, Faltbecher o.ä.) selbst mitführen.
Jeder Teilnehmer bekommt bei der Startnummernausgabe durch Vorlage des Personalausweises seine Startnummer. Die Startnummer ist persönlich und nicht übertragbar, Verstöße führen zur Disqualifikation.
Die Startnummer muss während des gesamten Rennens jederzeit gut sichtbar am Körper getragen werden und darf nicht durch Kleidungsstücke verdeckt werden.
AUSGABE DER STARTNUMMERN:
Samstag, 31. Mai 2025 ab 07:30 – 9:15 Uhr am Start/Ziel, Rathausplatz/Lichtensteinhalle 72805 Lichtenstein-Unterhausen.
NACHMELDUNGEN:
Die Möglichkeit der Nachmeldung vor Ort ist nicht möglich!
Die Zeitnahme erfolgt mittels Transponder-Chip der Zeitmessfirma Abavent. Der Chip ist auf der Rückseite der Startnummer befestigt und darf nicht entfernt werden! Er misst elektronisch die individuelle Zeit eines jeden Teilnehmers. Sollte der Chip verloren gehen oder nicht mehr funktionieren, bitten wir um umgehende Meldung an den Kontrollstellen und beim Rennleiter.
Es können keine eigenen Zeitmess-Chips verwendet werden.
Der Lichtenstein Trail führt durch Naturschutzgebiete und Natura2000 Gebiete.
Auf der gesamten Streckenführung besteht absolute Wegepflicht. Das Wegwerfen von Abfall jeder Art außerhalb der Müllbehälter an den Verpflegungsstellen sowie das vorsätzliche Beschädigen der Natur führt zur Disqualifikation.
Ein kurzes Briefing zu den Wettkämpfen findet unmittelbar vor den Rennen, jeweils ca. 15 Minuten vor dem Start statt.
Die Strecken sind mit Kreidespray und Schildern mit Richtungspfeil gut sichtbar markiert. An besonders schwierigen Stellen wird zusätzlich mit Absperrband und Trassierband markiert sowie Markierungsfähnchen am Boden.
Hinweis: keine Verpflegungsstelle auf dem Schlössle-Trail.
Lichtenstein-Trail Halbmarathon:
Cut-Off: VP Sportplatz Oberhausen 12:00 Uhr(ca. km 12) – bei nicht Erreichen der Cut-Off Zeit, erreicht der ausscheidende Teilnehmer den Zielbereich fußläufig in 1,5 km
Zielschluss ist um 14:00 Uhr
Im Ziel erfolgt die offizielle Wertung des Rennens. Die Teilnehmer werden nach der Rangfolge des Eintreffens im Ziel gescannt und elektronisch erfasst. Danach ergibt sich die offizielle Rangliste des Rennens.
Das Zeitlimit im Ziel ist um 14:00 Uhr. Wird das Zeitlimit im Ziel nicht erreicht, werden die betreffenden Teilnehmer aus der Wertung genommen.
Teilnehmer, die sich, aus welchem Grund auch immer (z.B. Erschöpfung, Verletzung usw.), entschließen, aus dem Rennen auszuscheiden, müssen sich unverzüglich beim Veranstalter melden –> Notfall-Kontaktnummer: +49 177 6536 377 – diese Nummer ist auch auf der Startnummer aufgedruckt!
Für Teilnehmer, die sich nicht melden, wird der Veranstalter eine Suchaktion (unter Umständen mit Einsatz von Bergrettungskräften und Hubschrauber) auf Kosten des Teilnehmers einleiten.
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer zu disqualifizieren, z. B. wegen:
Über die Strecke verteilt sind Rettungskräfte im Einsatz, die bei entsprechendem Bedarf von örtlichen (Berg-) Rettungskräften gestellt werden. Über diese erhalten die Teilnehmer in Notfällen und medizinisch relevanten Fragen schnellstmöglich ärztliche Hilfe u.o. Beratung.
Kein Teilnehmer darf Hilfe von Dritten (Zuschauer, Betreuer, andere Teilnehmer) – mit Ausnahme bei Stürzen, Verletzungen und anderen Notsituationen – während des Rennens in Anspruch nehmen. Ausgenommen hiervon sind nur das Reichen von Verpflegung und Getränken an den Verpflegungsstellen sowie die medizinische Hilfe.
Der Veranstalter behält sich jedem einzelnen Teilnehmer gegenüber bis zum offiziellen Schluss der Veranstaltung ein vertragliches Kündigungsrecht in der Form eines Rücktrittsrechtes nach §§ 324, 241 Abs.2 BGB vor. Die Abwicklung erfolgt dann nach § 346 BGB.
Während der Veranstaltung und des Rahmenprogramms werden Bild- und Filmmaterial erstellt. Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass das Bild- und Filmmaterial zu Informations-, Werbe- und Marketingzwecken uneingeschränkt genutzt werden darf. Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf Vergütung durch die Bild- oder Filmaufnahmen.
Mit der Abgabe der Nennung erklärt sich jeder Teilnehmer mit dem Reglement einverstanden.
Der Start erfolgt auf eigenes Risiko. Insbesondere ist jeder Teilnehmer für seine körperliche Tauglichkeit verantwortlich. Der Teilnehmer erklärt mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen eines derartigen Ausdauerwettkampfs entspricht. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei medizinischen Bedenken am Start zu hindern bzw. jederzeit aus dem Rennen zu nehmen!
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter oder den vom Veranstalter mit der Durchführung beauftragten Dritten gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer, z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht eventuell entstandene Kosten vom Teilnehmer einzuziehen.
Ferner unterliegen alle Teilnehmer den Bestimmungen der StVO.
Für Diebstähle oder andere Schadensfälle wird keine Haftung übernommen.
Etwaige Änderungen dieses Reglements behält sich die Renn- und Organisationsleitung immer vor!
Der Veranstalter bittet um Fairness, Hilfe untereinander, Umweltbewusstsein und Nachsicht gegenüber Umstände die wir als Veranstalter nicht absehen können.
Mit der Anmeldung zur Teilnahme an dieser Veranstaltung willigt der Teilnehmer in die Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch den Veranstalter, für die Zahlungsabwicklung und Organisation der Veranstaltung, die Veröffentlichung und Verbreitung der Ergebnisse ein.
Etwaige Änderungen dieses Reglements behält sich die Renn- und Organisationsleitung immer vor!